Standards

Mit dem sechsten Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht stellt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ihre Leistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit für das Geschäftsjahr 2020 dar. Der Bericht informiert über unsere Strategie, Ziele, Kennzahlen, Maßnahmen und die wirtschaftliche Lage. Hier finden Sie alle wichtigen ergänzenden Dokumente zum Download.

Berichtsprofil

GRI 102-45

Bereits seit 2009 wenden wir in unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) an, seit 2015 berichten wir jährlich in einem zusammengeführten Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht. In diesem Jahr steht der Bericht erstmals für alle unsere Stakeholder als Online-Bericht sowie als PDF zum Download bereit.

Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI‑Standards: Option „Umfassend“ erstellt. Er entspricht den Standards (2016) der Global Reporting Initiative und den Aktualisierungen der Standards zu Wasser und Abwasser (303, 2018), Abfall (306, 2020) sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (403, 2018).

Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2020, das vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 reicht. Der vorliegende Bericht knüpft an den Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2019 an.

Die Angaben in diesem Bericht beziehen sich in erster Linie auf den Tätigkeitsbereich der Stadtreinigung Hamburg, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Seit diesem Berichtsjahr wurde der Berichtsrahmen um unser Tochterunternehmen Müllverwertung Borsigstraße (MVB) erweitert – entsprechende Informationen weisen wir klar erkennbar aus. In begründeten Fällen veröffentlichen wir detaillierte Informationen und Kennzahlen zur Tätigkeit anderer Tochtergesellschaften, dies wird explizit kenntlich gemacht. Wenn wir vom SRH-Konzern sprechen, ist der Konzern mit allen Tochterunternehmen in die jeweilige Aussage mit eingeschlossen.

Beide Geschäftsführer der SRH prüfen den Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht und geben die finale Freigabe. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat über die Veröffentlichung des Berichts. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem eine Information über die Veröffentlichung des Berichts inkl. Link zur Website.

Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren. Dies gilt auch für Prozentangaben.

Kontakt

Unternehmenskommunikation

Johanna Clausen
Martha Suplicki
Julia Ummenhofer

E-Mail: nachhaltigkeit@stadtreinigung.hamburg
 

GRI-Inhaltsindex

Dieser Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2020 lag der GRI zur Durchführung des „GRI Materiality Disclosures Service“ vor. Dabei bestätigte das GRI-Services-Team die korrekte Positionierung der „GRI Materiality Disclosures“ (102-40 bis 102-49).

Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI‑Standards: Option „Umfassend“ erstellt. Er entspricht den Standards (2016) der Global Reporting Initiative und den Aktualisierungen der Standards zu Wasser und Abwasser (303, 2018), Abfall (306, 2020) sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (403, 2018).

GRI 101: Grundlagen

GRI 102: Allgemeine Angaben

GRI 102-1

Name der Organisation

Stadtreinigung Hamburg AöR

GRI 102-2

Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen
Geschäftsmodell

GRI 102-3

Ort des Hauptsitzes
Konzernstruktur

Hamburg, Deutschland

GRI 102-4

Betriebsstätten
Konzernstruktur

Die Stadtreinigung Hamburg ist ausschließlich in der Metropolregion Hamburg tätig.

GRI 102-5

Eigentum und Rechtsform
Konzernstruktur

GRI 102-6

Belieferte Märkte
Geschäftsmodell

GRI 102-8

Informationen über Angestellte und andere Mitarbeiter
Beschäftigte (Kennzahlen, S. 21)

Im Berichtszeitraum gab es keine bedeutenden saisonalen Schwankungen der Arbeitnehmerzahl. Die SRH ist ausschließlich in der Metropolregion Hamburg tätig.

GRI 102-9

DNK 4
Lieferkette
Beschaffungssystem

GRI 102-10

Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette
Veränderung unserer Zuständigkeiten und neue Aufgaben

GRI 102-11

Vorsorgeprinzip oder Vorsichtsmaßnahmen
Risikomanagement

GRI 102-13

Mitgliedschaften in Verbänden
Austausch mit unseren Anspruchsgruppen

GRI 102-16

DNK 6
Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen
Compliance

GRI 102-17

DNK 20
Verfahren zu Beratung und Bedenken in Bezug auf die Ethik
Unser Compliance-Management

GRI 102-19

Delegation von Befugnissen
Nachhaltigkeitsorganisation

GRI 102-20

DNK 5
Zuständigkeit auf Vorstandsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen
Nachhaltigkeitsorganisation

GRI 102-21

Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen

Die Freie und Hansestadt Hamburg bringt ihre Empfehlungen und Anweisungen über Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat der SRH ein. Wichtige Stakeholder der SRH wie Mieterverein, Handelskammer und Gewerkschaft sind als Mitglieder direkt im Aufsichtsrat vertreten.

GRI 102-22

Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien
Führungsstruktur und Zuständigkeiten
Kontrollorgane

GRI 102-23

Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
Kontrollorgane

GRI 102-24

Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan
Kontrollorgane

GRI 102-25

Interessenkonflikte

SRG §§ 4, 6, 7, HCGK 5.6

Die paritätische Besetzung ebenso wie die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg im Aufsichtsrat dienen der Vermeidung von Interessenkonflikten. Zudem legen Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats möglicherweise auftretende Interessenkonflikte gegenseitig unmittelbar offen und stehen im regelmäßigen Austausch mit relevanten Stakeholdern.

GRI 102-26

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien

Dem Aufsichtsrat wird alle fünf Jahre ein Unternehmenskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt, in dem die mittelfristigen Ziele der SRH definiert und mit Kennzahlen hinterlegt werden.

GRI 102-27

Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
Kontrollorgane

GRI 102-28

Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

HCGK 4.2.2., HCGK 5.4.1.

Für die Bewertung der Leistung des Aufsichtsrats gibt es kein spezielles Verfahren. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, die Regularien des HCGK persönlich zu erfüllen und auf die Einhaltung durch die Geschäftsführung der SRH zu achten.

GRI 102-29

DNK 10
Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen
Kontrollorgane

GRI 102-30

Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement
Kontrollorgane

GRI 102-31

Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen

Die Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt einmal pro Quartal im Rahmen der Quartalsberichte, eine umfassende Berichterstattung einmal pro Jahr.

GRI 102-32

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berichtsprofil

Beide Geschäftsführer prüfen den Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht und geben die finale Freigabe. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat über die Veröffentlichung des Berichts. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem eine Information über die Veröffentlichung des Berichts inkl. Link zur Website.

GRI 102-33

Übermittlung kritischer Anliegen

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Aufsichtsrat selbst werden von der Geschäftsführung informiert. Bei tatsächlich kritischen Anliegen würde eine kurzfristige Sondersitzung des Aufsichtsrats erfolgen.

GRI 102-34

Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen

Im Berichtszeitraum gab es keine kritischen Anliegen.

GRI 102-35

DNK 8
Vergütungspolitik
Vergütungspolitik

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Vergütung, sondern Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung. Die Bezüge der Geschäftsführer sind ebenso wie die Sitzungsgelder des Aufsichtsrats auf S. 20 im Jahresabschluss aufgeführt.

GRI 102-36

Verfahren zur Festlegung der Vergütung
Vergütungspolitik

GRI 102-37

Einbindung der Stakeholder bei Entscheidungen zur Vergütung

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung wird im Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht sowie in einer Drucksache des Senats jährlich veröffentlicht. Eine Meinungsäußerung der Stakeholder wird nicht nachgefragt.

GRI 102-38

DNK 8
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Vergütung (Kennzahlen, S. 26)

Das mittlere Niveau der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten entspricht 30,6 % der Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters.

Eine regionale Zuordnung ist nicht anwendbar, da die SRH in der Metropolregion Hamburg tätig ist.

GRI 102-39

Prozentualer Anstieg des Verhältnisses der Jahresgesamtvergütung

Die prozentuale Erhöhung der Vergütung ist abhängig von der Stufe in der Entgeltgruppe. Die durchschnittliche Steigerung der Jahresgesamtvergütung liegt 2020 bei 1,65 %.

GRI 102-40

DNK 9
Liste der Stakeholder-Gruppen
Wesentlichkeitsanalyse: Ausblick

GRI 102-41

Tarifverträge
Vergütungspolitik

GRI 102-42

DNK 9
Ermittlung und Auswahl der Stakeholder
Wesentlichkeitsanalyse: Ausblick

GRI 102-43

DNK 9
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
Austausch mit unseren Anspruchsgruppen
Wesentlichkeitsanalyse

GRI 102-44

DNK 2 DNK 9
Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen
Wesentlichkeitsanalyse: Aktualisierung und Validierung
Wesentlichkeitsanalyse: Ausblick

GRI 102-45

Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten
Berichtsprofil

GRI 102-46

Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen
Wesentlichkeitsanalyse
Wesentlichkeitsanalyse: Aktualisierung und Validierung

GRI 102-48

Neudarstellung von Informationen

Sofern es Änderungen im Vergleich zu vorherigen Berichten gab, werden sie an entsprechender Stelle erläutert.

GRI 102-49

Änderungen bei der Berichterstattung
Wesentlichkeitsanalyse: Aktualisierung und Validierung

GRI 102-50

Berichtszeitraum
Berichtsprofil

GRI 102-51

Datum des letzten Berichts
Berichtsprofil

GRI 102-52

Berichtszyklus
Berichtsprofil

GRI 102-53

Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht
Kontakt

GRI 102-54

Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
Berichtsprofil

GRI 102-55

GRI-Inhaltsindex
GRI-Inhaltsindex

GRI 102-56

Externe Prüfung
Prüfungsvermerk

GRI 200: Ökonomie

GRI 103: 201

DNK 3 DNK 7 DNK 18
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Nachhaltig wirtschaften

GRI 201-1

DNK 18
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Nachhaltig wirtschaften
Verantwortungsvolles Wirtschaften
Wirtschaftliche Lage (Kennzahlen, S. 3)

GRI 201-2

Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen
Risikomanagement

GRI 201-3

Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne

Um die Gesamtverpflichtung für Pensionsrückstellungen zu ermitteln, lassen wir jährlich ein Gutachten erstellen. Die SRH hat keinen separaten Fonds für die Finanzierung der Verpflichtungen angelegt, vielmehr werden diese aus der laufenden Liquidität gedeckt. Der Fehlbetrag für nicht bilanzierte Verpflichtungen beträgt rund 79 Mio. Euro; freiwillig bilanzierte Pensionsverpflichtungen belaufen sich auf etwa 73 Mio. Euro.

GRI 201-4

Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand
Nachhaltig wirtschaften
Wirtschaftliche Lage (Kennzahlen, S. 4)

Auslassungserkläung: Eine regionale Zuordnung ist nicht anwendbar, da die SRH in der Metropolregion Hamburg tätig ist.

GRI 103: 204

DNK 3 DNK 7
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Beschaffungssystem

GRI 204-1

Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten
Regionale Lieferanten

GRI 103: 205

DNK 3 DNK 7 DNK 20
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Unser Compliance-Management
Ziele der SRH

GRI 205-1

DNK 20
Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
Unser Compliance-Management

GRI 205-2

Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
Information und Schulungen zur Korruptionsvermeidung

GRI 205-3

DNK 20
Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen
Unser Compliance-Management

GRI 300: Ökologie

GRI 103: 302

DNK 3 DNK 7 DNK 10 DNK 12
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Innovation und umweltfreundliche Technologien
Klima- und Ressourcenschutz
SRH als Energiedienstleister

GRI 302-2

Energieverbrauch außerhalb der Organisation
Energieverbrauch (Kennzahlen, S. 13)

GRI 302-3

Energieintensität
Energieverbrauch (Kennzahlen, S. 14)

GRI 302-4

DNK 12
Verringerung des Energieverbrauchs
Modernisierung und energetisches Bauen
Optimierung unserer Anlagen

GRI 302-5

Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen
Modernisierung und energetisches Bauen
Optimierung unserer Anlagen

GRI 103: 303

DNK 3 DNK 7 DNK 11
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Wasser und Abwasser

GRI 303-1

Wasser als gemeinsam genutzte Ressource
Wasser und Abwasser

GRI 303-2

Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung
Wasser und Abwasser

GRI 303-3

DNK 11
Wasserentnahme
Wasser und Abwasser (Kennzahlen, S. 17)

GRI 303-4

Wasserrückführung
Wasser und Abwasser (Kennzahlen, S. 17)

GRI 303-5

Wasserverbrauch
Wasser und Abwasser (Kennzahlen, S. 17)

GRI 103: 305

DNK 3 DNK 7 DNK 13
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Innovation und umweltfreundliche Technologien
Klima- und Ressourcenschutz

GRI 305-1

DNK 13
Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Klima- und Ressourcenschutz
Emissionen (Kennzahlen, S. 14)

GRI 305-2

DNK 13
Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)
Emissionen (Kennzahlen, S. 14)

GRI 305-3

DNK 13
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Emissionen (Kennzahlen, S. 14)

GRI 305-4

Intensität der THG-Emissionen
Emissionen (Kennzahlen, S. 15)

GRI 305-6

Emissionen von Ozon abbauenden Substanzen (ODS)

Im Rahmen unserer Arbeit stellen wir weder ozonabbauende Stoffe her noch importieren oder exportieren wir sie. Die Kälte- und Klimaanlagen unserer Liegenschaften laufen zu 100 % ohne die Kältemittel R11, R12 und R22. Wir untersuchen sie turnusgemäß auf Leckagen.

Unsere Fahrzeuge sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Obwohl das Gesetz keine Wartung der Klimaanlagen vorschreibt, führen wir alle zwei Jahre einen Systemcheck und eine Vakuum-Dichtheitsprüfung bei allen Fahrzeugen durch. So beugen wir einem Defekt in Verbindung mit einem Austritt des Klimaanlagen-Betriebsmittels in die Atmosphäre vor.

GRI 305-7

Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen
Emissionen (Kennzahlen, S. 15)
Fuhrpark (Kennzahlen, S. 16)

GRI 103: 306

DNK 3 DNK 7 DNK 12
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Abfall
Recycling für den Klimaschutz

GRI 306-1

Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen
Abfall

GRI 306-3

DNK 12
Angefallener Abfall
Eigene Abfälle (Kennzahlen, S. 18/19)

GRI 306-4

Von Entsorgung umgeleiteter Abfall
Eigene Abfälle (Kennzahlen, S. 18/19)

GRI 306-5

Zur Entsorgung bestimmter Abfall
Eigene Abfälle (Kennzahlen, S. 18/19)

GRI 103: 307

DNK 3 DNK 7 DNK 20
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Unser Compliance-Management

GRI 307-1

Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen
Unser Compliance-Management

GRI 103: 308

DNK 3 DNK 4 DNK 7
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Umweltverträgliche Beschaffung

GRI 308-1

Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
Umweltverträgliche Beschaffung

GRI 308-2

Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Für den Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen ökologischen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.

GRI 400: Soziales

GRI 103: 401

DNK 3 DNK 7 DNK 14 DNK 15
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Chancengleichheit, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Personal
Personalentwicklung

GRI 401-1

Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
Recruiting
Neueinstellungen und Fluktuation (Kennzahlen, S. 21-23)

GRI 401-2

Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

GRI 103: 403

DNK 3 DNK 7 DNK 14
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement

GRI 403-1

Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit

GRI 403-2

Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
Arbeitssicherheit

GRI 403-4

DNK 14
Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit
Gesundheitsmanagement
Unternehmensentwicklung

Der Personalrat, der die Interessen aller Beschäftigten der SRH vertritt, ist über den Ausschuss für Arbeitssicherheit in die Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einbezogen. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr. Neben dem Personalrat sind darin die Geschäftsführung, die Personalleitung, die Leitung und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Leitung des Betriebs, die Leitung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die psychosoziale Beratung vertreten. Die MVB führt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz pro Quartal eine Sitzung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Geschäftsführung, Betriebsleitung, Betriebsrat, Betriebsärztinnen und ­ärzte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und ggf. externe Personen. Die Sitzung wird dokumentiert und ist elementarer Bestandteil des Arbeitsschutzmanagementsystems.

GRI 403-5

Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit

GRI 403-6

Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter
Gesundheitsmanagement

GRI 403-7

Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
Sozialverträgliche Beschaffung

Durch die SRH und MVB beauftragte Entsorgungsdienstleister müssen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Entsorgungsdienstleister, die die SRH beauftragt, müssen darüber hinaus nachweisen, dass sie ihre Beschäftigten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult und unterwiesen haben.

GRI 403-8

DNK 6 DNK 14
Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind
Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement

GRI 403-10

DNK 14
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Kennzahlen, S. 25)

GRI 103: 404

DNK 3 DNK 7 DNK 16
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Personalentwicklung

GRI 404-1

DNK 16
Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten
Weiterbildung (Kennzahlen, S. 26)

Auslassungserklärung: Wir berichten nicht zu den durchschnittlichen Weiterbildungsstunden pro Mitarbeiter, weil diese Daten nicht vorliegen. Wir berichten zu der Seminaranzahl, den -Tagen und den -Teilnehmern. Eine Aufteilung nach Geschlecht und Beschäftigtenkategorie ist für die SRH nicht notwendig, da die Weiterbildung geschlechterneutral und bedarfsgerecht durchgeführt wird.

GRI 404-2

Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe
Aus- und Weiterbildung

GRI 404-3

Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten
Vergütungspolitik

GRI 103: 405

DNK 3 DNK 7 DNK 15
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Chancengleichheit, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

GRI 405-2

Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
Chancengleichheit

GRI 103: 406

DNK 3 DNK 7 DNK 15
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Chancengleichheit, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

GRI 406-1

DNK 15
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
Respektvoller Umgang

GRI 103: 414

DNK 3 DNK 7 DNK 14
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Sozialverträgliche Beschaffung

GRI 414-1

DNK 14
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
Sozialverträgliche Beschaffung

GRI 414-2

DNK 14
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Für den Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.

GRI 103: 416

DNK 3 DNK 7
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Fahrzeuge und Fuhrpark
Winterdienst
Zwölf Recyclinghöfe in ganz Hamburg

GRI 416-2

Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit

Im Berichtsjahr gab es keine Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden.

GRI 103: 418

DNK 3 DNK 7
GRI 103: Managementansatz (inkl. 103-1, 103-2, 103-3)
Datenschutz

GRI 418-1

Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten
Datenschutz

Das DNK-Kriterium 19 (Politische Einflussnahme) und die diesem zugeordnete GRI-Angabe GRI 415-1 wird aufgrund Priorisierung durch die Wesentlichkeitsanalyse nicht berichtet. Dies trifft ebenfalls für die vom DNK abgefragten GRI-Angaben 301-1, 412-1, 412-2, 419-1 und G4-FS11 zu.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Entsprechenserklärung

Ergänzend zu unserem Nachhaltigkeitsbericht erfüllt die Stadtreinigung Hamburg die Anforderungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Unsere Entsprechenserklärungen für die vergangenen Berichtsjahre sind auf der Website des DNK einsehbar.

Hamburger Corporate Governance Kodex: Entsprechenserklärung

Als Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg richten wir uns klar am Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) aus und veröffentlichen dazu jährlich eine Entsprechenserklärung.

Die Entsprechenserklärung für das Jahr 2020 ist in unserem Jahresabschluss zu finden.

Die Entsprechenserklärungen zum HCGK der vergangen vier Jahre sind in den entsprechenden Konzern- und Nachhaltigkeitsberichten zu finden: 2019, 2018, 2017 und 2016.

Prüfungsvermerk

Alle Angaben aus dem wirtschaftlichen Lagebericht sowie die Personalkennzahlen werden jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Leistung wird regelmäßig extern ausgeschrieben. Die dafür neu beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft 2020 den Wesentlichkeitsprozess zur Erstellung des Konzern- und Nachhaltigkeitsberichts.

Um die Qualität der Berichterstattung zu belegen, befürwortet die Geschäftsführung eine externe Prüfung.

Hier gelangen Sie zum Prüfungsvermerk.

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