Personal

Ob vor oder hinter den Kulissen: Die Beschäftigten der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sind jeden Tag für die Menschen in ganz Hamburg da. Da ihr Einsatz maßgebend für unseren Erfolg ist, sorgen wir für ein attraktives und sicheres Arbeitsumfeld und fördern eine offene Unternehmenskultur.

Unsere Beschäftigten geben jeden Tag ihr Bestes. Dies galt auch im Jahr 2021 unter weiterhin erschwerten Bedingungen infolge der Corona-Pandemie. Dank ihres Einsatzes konnten wir unsere Abläufe aufrechterhalten und so für die Hamburger:innen da sein. Wir vereinen bei der SRH eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten: von der Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft über Berufskraftfahrer:innen und Kaufleute für Büromanagement bis hin zu Entsorger:innen. Dabei leisten drei Viertel unserer Beschäftigten täglich körperlich anstrengende Arbeit – sei es die Leerung der Tonnen, die Entsorgung von Sperrmüll oder die Reinigung von Straßen, Grünflächen und Parks. Damit sind sie einem erhöhten Risiko von Arbeitsunfällen und Spätschäden am Bewegungsapparat ausgesetzt. Es ist uns daher besonders wichtig, die Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäftigten langfristig zu sichern. Eine weitere Herausforderung ist es, Lösungen für den Fachkräftemangel, der durch den demografischen Wandel verstärkt wird, zu finden. Deswegen müssen wir angemessen auf die neuen Anforderungen und Bedürfnisse junger Arbeitnehmer:innen reagieren. 

Arbeitgeberattraktivität

Die SRH ist eines der beliebtesten Unternehmen Hamburgs: Das ist eine Bestätigung der guten Arbeit unserer Beschäftigten und Ansporn für uns, weiterhin eine gute Arbeitgeberin zu sein. 

Die SRH als Arbeitgeberin

Die SRH genießt in Hamburg einen Ruf als attraktive und krisensichere Arbeitgeberin. Mit Aspekten wie einer fairen Vergütung, Integration und Chancengleichheit sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielen wir darauf ab, neue Mitarbeitende zu gewinnen, Beschäftigte zu halten und die SRH zu einer Arbeitgebermarke zu entwickeln. Mit dem Hamburg Institute for Innovation, Climate Protection and Circular Economy (HiiCCE) als erstem An-Institut eines kommunalen Unternehmens wollen wir die Attraktivität der SRH als Arbeitgeberin weiter stärken.

Im Jahr 2021 beschäftigte die SRH insgesamt rund 4.000 Menschen. Davon arbeiteten 74 Prozent im gewerblichen Bereich, 26 Prozent übten kaufmännische oder technische Berufe aus. Knapp 300 Beschäftigte wurden im Berichtsjahr neu eingestellt. 

Im Recruiting setzen wir darauf, offene Positionen möglichst passgenau zu besetzen. Dafür schlagen wir auch innovative Wege ein. Über eine auf den nichtakademischen Arbeitsmarkt spezialisierte Recruiting-Plattform erreichen wir Kandidat:innen, die sich noch nicht aktiv auf Arbeitssuche begeben haben. Besonders wichtig ist es uns, Frauen auf unsere offenen Positionen aufmerksam zu machen. Größtenteils nutzen die Tochterunternehmen die Dienstleistungen der SRH AöR zum Recruiting – die HEG verfügt über eine eigenständige Personalabteilung. 

SRH AöR SRH Konzern

2019

2020

2021

2021

Anzahl Beschäftigte insgesamt

3.302

3.397

3.427

4.017

davon männlich

2.792

2.860

2.886

3.354

davon weiblich

510

537

541

657

Anteil der gewerblich Beschäftigten an Gesamtbelegschaft (in Prozent)

74

74

74

74

davon männlich

70

70

70

69

davon weiblich

4

4

4

5

Anteil der kaufmännisch/­technisch Beschäftigten an Gesamtbelegschaft (in Prozent)

26

26

26

26

davon männlich

15

14

14

14

davon weiblich

11

12

12

11

Anzahl Auszubildende

50

52

48

60

Anzahl Absolvent:innen eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

12

9

8

8

Offene Unternehmenskultur und Chancengleichheit

Kern unserer Unternehmenskultur ist ein respektvoller, höflicher und wertschätzender Umgang miteinander. Unsere Unternehmensleitlinien legen dafür wichtige Prinzipien im täglichen Handeln fest und dienen als Orientierung für alle Mitarbeitenden. 

Wir schaffen ein gutes Betriebsklima, indem wir offen mit Problemen und anstehenden Veränderungen vorgehen. Im Format „Geschäftsführung vor Ort“ stellt sich die Unternehmensleitung der SRH AöR zusammen mit einigen Führungskräften an den verschiedenen Standorten und Betriebsplätzen der SRH regelmäßig Fragen der Beschäftigten. Im Berichtsjahr fand das Format pandemiebedingt hybrid statt. Dabei tauschte sich die Geschäftsführung auf digitalem Wege mit rund 120 teilnehmenden Mitarbeitenden aus, die sich in Kantinen der Standorte Harburg, Bergedorf, Wandsbek und Sasel befanden. Im August 2021 ließ es die Infektionslage zu, dass zwei der Termine in gewohnter Form mit insgesamt 100 Teilnehmenden stattfinden konnten. 

Jede:r Einzelne unserer rund 4.000 Beschäftigten aus über 50 verschiedenen Nationen gestaltet unsere vielfältige und offene Unternehmenskultur mit. Wir schaffen ein Arbeitsumfeld, das gleichermaßen von Chancengleichheit, Integration und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geprägt ist. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2008 bekennen wir uns dazu, Vielfalt im Unternehmen aktiv zu fördern.

Wir stellen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung. Betroffene können sich bei der AöR an die Beauftragten für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Gleichstellungsbeauftragten und an die Inklusionsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung wenden. Ergänzend dazu stehen auch der Personalrat und konzernweit die Ombudsstelle Mobbing und Bossing zur Verfügung. Im Berichtsjahr gab es insgesamt 18 Beschwerden, von denen 17 im selben Jahr abschließend bearbeitet wurden, beispielsweise durch klärende Gespräche mit den Involvierten oder auch mit externer Unterstützung. 

Die Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpersonen für alle Belange bezüglich der Themen Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie wirken aktiv bei der Erstellung eines Gleichstellungsplans mit. Diesen aktualisieren und ergänzen wir alle vier Jahre und prüfen ihn auf seine Zielerreichung. Einzelne Tochterunternehmen wie beispielsweise die HEG verfügen über eigene Gleichstellungsbeauftragte.

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4.000
Beschäftige aus über 50 verschiedenen Nationen

das entspricht

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25 %
der Länder der Welt

Frauenförderung und Inklusion

Frauen sind in der Abfallwirtschaft bisher weniger häufig vertreten. Trotzdem ist es uns in den letzten Jahren gelungen, den Frauenanteil bei der SRH AöR zu erhöhen. In Führungspositionen konnten wir ihn innerhalb der letzten 20 Jahre sogar verdoppeln. Ende 2021 betrug der Anteil von Frauen im Unternehmen rund 16 Prozent. 

Im Branchenvergleich nehmen wir bei Frauen im gewerblichen Bereich eine Vorreiterrolle ein, die wir in den nächsten Jahren gezielt ausbauen möchten. Dafür planen wir bei der SRH für 2022 eine Frauenkampagne. Sie soll dazu beitragen, dass sich mehr Frauen für die gewerblichen Berufe interessieren. An einem Bewerberinnen-Tag am Ende der Kampagne laden wir interessierte Frauen ein, die SRH und ihre gewerblichen Tätigkeitsfelder kennenzulernen und zu erleben. Ziel ist es, an diesem Tag viele Bewerbungsgespräche zu führen, die bestenfalls in Einstellungen im gewerblichen Bereich münden. Außerdem nehmen wir am sogenannten Zukunftstag teil, um Mädchen und Jungen bereits im frühen Alter gleichermaßen auf die Vielfalt der Arbeitsbereiche und insbesondere auf den gewerblichen Bereich aufmerksam zu machen. 

Die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen ist in unserem Unternehmen zu jeder Zeit selbstverständlich. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und ist damit unabhängig vom Geschlecht der Beschäftigten. Grundlage hierfür bilden die jeweiligen Tarifverträge der Tochtergesellschaften sowie der SRH AöR. 
Zum Diversitätsanspruch der SRH gehört auch ein inklusives Arbeitsumfeld. Mit über 280 schwerbehinderten Beschäftigten und einer Schwerbehindertenquote von 7,7 Prozent liegt die SRH auch 2021 über den üblicherweise geforderten 5 Prozent.

Außerdem bieten wir Menschen in Hamburg mit geringer Qualifizierung diverse Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. So beschäftigen wir bei der SRH AöR derzeit zwölf Personen, die zuvor über eine lange Zeit arbeitslos waren. Mit einem befristeten Arbeitsverhältnis soll ihnen die Rückkehr in das Arbeitsleben erleichtert werden. Zum Ende der Befristung haben sie die Chance, unbefristet weiterbeschäftigt zu werden. Über 20 Mitarbeitende haben außerdem einen Flüchtlingsstatus. Sie sind ebenfalls zunächst befristet. Je nach Verfügbarkeit offener Stellen und entsprechender Eignung wird ihnen im Anschluss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten. Auch unsere Tochterunternehmen wie Stilbruch bieten Geflüchteten oder Migrant:innen, deren Ausbildungen in Europa nicht anerkannt werden, sowie Personen aus dem zweiten oder dritten Arbeitsmarkt gute Beschäftigungsmöglichkeiten.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Als attraktive Arbeitgeberin wollen wir die Vereinbarkeit von Berufsleben und individuellen, privaten Lebenskonzepten fördern. So können unsere Beschäftigten aus dem kaufmännischen Bereich Homeoffice in Anspruch nehmen. Damit werden wir den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt in Verbindung mit der voranschreitenden Digitalisierung zunehmend gerecht. Mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen neuen Dienstvereinbarung weitete die SRH AöR die Homeoffice-Möglichkeiten aus. Auch die Tochterunternehmen machten, abhängig von der jeweiligen Tätigkeit, das Arbeiten von zu Hause aus vermehrt möglich. Ergänzend tragen Gleitzeitregelungen dazu bei, dass Beschäftigte ihren Arbeitstag flexibler gestalten können. 

Die SRH AöR ist Mitglied im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Damit wollen wir die Familienfreundlichkeit in der deutschen Wirtschaft fördern und ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der SRH setzen. 

Dass unsere Beschäftigten, unabhängig vom Geschlecht, Elternzeit in Anspruch nehmen können, ist für uns selbstverständlich. Bei ihrem Wiedereinstieg unterstützen wir sie bestmöglich. Im Berichtsjahr befanden sich 98 Beschäftigte der SRH in Elternzeit, 71 kehrten im Anschluss wieder zurück. 

Etwa die Hälfte unserer Beschäftigten ist älter als 50 Jahre. Um der Herausforderung des Fachkräftemangels zu begegnen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Generationen zu fördern, gibt es bei der SRH Altersteilzeitmodelle. Indem die erfahreneren Mitarbeitenden neuen Talenten ihr Wissen weitergeben, können sie schrittweise in den Ruhestand übergehen und gleichzeitig die Jüngeren beim Einstieg in das Arbeitsleben unterstützen. 2021 waren rund 446 Beschäftigte in Altersteilzeit, über 70 Prozent davon im gewerblichen Bereich. 120 Beschäftigte unterzeichneten im Berichtsjahr einen Altersteilzeitvertrag. 

Vergütungspolitik

Die Beschäftigten der SRH AöR fallen unter Tarife des öffentlichen Dienstes. Die Tochterunternehmen haben eigene Tarifverträge oder vereinzelt Individualverträge. Neben der monatlichen Entlohnung erhalten alle Beschäftigten eine leistungsorientierte Bezahlung und/oder eine jährliche Sonderzahlung. Im Rahmen von Jahresgesprächen legen sie gemeinsam mit ihren Vorgesetzten persönliche oder im Team zu erreichende Ziele fest. Im jeweils darauffolgenden Jahr wird die Zielerreichung beurteilt und monetär bewertet. Ein kleiner Anteil der Belegschaft, insbesondere in Leitungspositionen, wird außertariflich bezahlt. 

Bei unseren betrieblichen Leistungen unterscheiden wir nicht zwischen Voll- oder Teilzeitangestellten. Lediglich die Höhe der Leistungen variiert je nach Umfang der Beschäftigung. Mitarbeiter:innen der SRH AöR mit befristeten Arbeitsverträgen erhalten ebenfalls die tariflich festgelegten Leistungen, mit Ausnahme der Teilnahme am Lebensarbeitszeitkonto.

Die Vergütung der Geschäftsführung des SRH-Konzerns wird gemäß dem Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) vom Aufsichtsrat festgelegt. Sie orientiert sich an der Bezahlung für vergleichbare Positionen bei anderen Gesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg und enthält einen fixen und einen leistungsabhängigen Teil. Die fixe Grundvergütung bezieht sich auf das Gesamtjahr, orientiert sich am Verantwortungsbereich des/der jeweiligen Geschäftsführer:in und wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt. Die jährliche variable Vergütung beinhaltet neben kurzfristigen Komponenten wie dem Jahresergebnis auch langfristige Anreizwirkungen wie etwa die Erreichung klimarelevanter Ziele. 
 

Entwicklung von Mitarbeitenden

Auch bei der SRH ist der demografische Wandel spürbar: Während langjährige Fach- und Führungskräfte aus dem Unternehmen ausscheiden, sind auf dem Arbeitsmarkt weniger Nachwuchsfachkräfte verfügbar. Daher liegt unser Fokus darauf, motivierte und qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen. Mit attraktiven Rahmenbedingungen und Angeboten für eine bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildung schaffen wir dafür die Voraussetzung.

Ausbildung bei der SRH

Weil wir unsere Aufgabenbereiche ausweiten, benötigen wir neue Fachkräfte mit neuen Fähigkeiten. Diese sind auf dem Arbeitsmarkt jedoch knapp. Deshalb legen wir einen besonderen Fokus auf die Ausbildung neuer Talente.

Bei der SRH AöR, der MVR, der MVB und der HEG sind derzeit insgesamt 60 Auszubildende im kaufmännischen und im gewerblichen Bereich beschäftigt. Ein Großteil davon erhält die Ausbildung in einem der zwölf Ausbildungsberufe der SRH AöR. Im Jahr 2021 erweiterten wir unser Ausbildungsangebot auf den akademischen Bereich. Hinzugekommen ist ein dualer Studienplatz „Architektur” und ein Platz für eine studienintegrierende Berufsausbildung „Fachinformatik/Anwendungsentwicklung”. Bei der Auswahl achten wir explizit darauf, Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen die Möglichkeit einer Ausbildung zu geben. Unter den Auszubildenden befinden sich entsprechend viele Menschen mit Migrationshintergrund oder mit dem Status als Geflüchtete sowie junge Mütter in Teilzeit. 

Neu in die Ausbildung bei der SRH AöR starteten 2021 insgesamt 17 Kandidat:innen, davon 16 Auszubildende und ein dual Studierender. Damit bilden wir weiterhin über den eigenen Bedarf hinaus aus. Grundsätzlich bieten wir allen Auszubildenden nach einem erfolgreichen Abschluss eine einjährige Beschäftigungsgarantie und erleichtern ihnen so den Einstieg in ein langfristig sicheres Beschäftigungsverhältnis. 

Die MVB und die MVR bieten jeweils jährlich zwei Ausbildungsplätze zum/zur Mechatroniker:in an. Bei erfolgreichem Abschluss und persönlicher Eignung werden die Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Im Berichtsjahr waren bei der MVB fünf und bei der MVR drei Auszubildende beschäftigt. Darüber hinaus betreut die MVB jedes Jahr Auszubildende der SRH. Auch die HEG agiert als Ausbildungsbetrieb und bildet derzeit vier Auszubildende im kaufmännischen und gewerblichen Bereich aus. 
 

Insgesamt 60 Auszubildende

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60
Auszubildende insgesamt
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NEUSTART-Initiative: Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche

Seit 1997 unterstützt die SRH die Initiative NEUSTART – eine Gemeinschaftseinrichtung verschiedener Hamburger Unternehmen, die pro Jahr etwa 800 bis 1.000 Jugendliche zusammen mit den Unternehmen ausbildet. Die Ausbildungsplätze sind Jugendlichen vorbehalten, die entweder einen schwachen oder keinen Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) haben und denen Benachteiligungen wie ADS, ADHS, schwierige familiäre Bedingungen oder auch Suchtproblematiken den Einstieg in eine reguläre Ausbildung erschweren. 15 NEUSTART-Azubis haben ihre Ausbildung zum September 2021 begonnen. Ein Vollausbildungsplatz mit Facharbeiterabschluss kostet etwa 24.000 Euro pro Jahr. Die SRH unterstützt die Initiative seit 2010 mit jährlich 100.000 Euro und hat ihre Förderung für weitere drei Jahre bis 2024 verlängert. 

Mit Weiterbildungen interne Kompetenzen fördern

Unseren neuen Mitarbeitenden ermöglichen wir zunächst durch verschiedene Onboarding-Maßnahmen einen reibungslosen Start. Zur Weiterentwicklung fachlicher, methodischer und persönlicher Kompetenzen bietet die SRH ihren Beschäftigten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten an. Verantwortlich dafür ist unsere Personalentwicklung, die Trainings und Coachings durchführt, Teamentwicklungsmaßnahmen begleitet und Schulungen organisiert. Grundlage der Aktivitäten und Inhalte ist der aus den Abteilungen gemeldete Bedarf, ergänzt um zielgerichtete Angebote und gesetzlich vorgeschriebene Seminare. Einzelne Tochterunternehmen führen darüber hinaus eigene Weiterbildungsmaßnahmen durch. So fanden bei der HEG im Berichtsjahr beispielsweise Verkehrsleitungsausbildungen, Entsorgungsfachbetrieb-Grundlehrgänge, Schulungen von Disponent:innen im Abfallrecht oder Module für Kraftfahrer:innen statt. Bei den Müllverbrennungsanlagen lag der Schwerpunkt der Weiterbildungsmaßnahmen auf Themen der Arbeits- und Betriebssicherheit. Auch dort wurden die Schulungen zunehmend digitalisiert. Die MVB und die MVR bilden zudem intern beispielsweise elektrisch unterwiesene Personen und in Zusammenarbeit mit der Kraftwerker-Schule Essen Kraftwerker:innen und Kraftwerksmeister:innen aus.

Im Berichtsjahr führte die SRH AöR über 650 Seminare durch, an denen rund 3.000 Beschäftigte teilnahmen – eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Schwerpunktmäßig gehörten dazu Trainings für Führungskräfte, die Schulungen der Sicherheitsbeauftragten und Elektrofachkräfte sowie die gesetzlich geforderten Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit wie beispielsweise Erste Hilfe oder Brandschutz. Darüber hinaus lag der Fokus auf Kommunikationstrainings, Bewegungsworkshops für Entsorger:innen und Schulungen zur Korruptionsprävention. Ergänzend dazu finden jährlich Fortbildungen und Unterweisungen zu Themen wie Brand- und Atemschutz, Gasmessgeräte oder Störfälle statt. Im Durchschnitt absolvierte bei der SRH AöR im Jahr 2021 jede:r Beschäftigte rund 8,4 Weiterbildungsstunden.

Da die Personalentwicklungsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie im Berichtsjahr nicht wie geplant durchgeführt werden konnten, haben wir ein digitales Schulungsangebot für die Beschäftigten aufgebaut. Dieses wurde 2021 um internetgestützte Lernformen wie zum Beispiel Videos ergänzt, die Themen rund um Führung, Kommunikation und Teamarbeit behandeln. Ein digitalisiertes Anmeldeverfahren war 2021 bereits in Planung, wird aber erst 2022 abgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang fördert die SRH auch die digitalen Kompetenzen ihrer Beschäftigten. Dies ist Bestandteil unserer konzernweiten Digitalstrategie, mit der wir unter anderem unsere Mitarbeitenden zur Nutzung digitaler Lösungen befähigen wollen. Zu den konkreten Maßnahmen, die 2021 stattfanden, zählten zum Beispiel Schulungsmaßnahmen zum Thema „Digitale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Einführung von Office 365 sowie Veröffentlichungen im Intranet. Je nach Bedarf und Wunsch können Mitarbeitende an Fortbildungen teilnehmen, um ihre Digitalkompetenz zu verbessern. 

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Nachwuchs fördern: das Young-Professionals-Programm

Im Oktober 2021 startete das Nachwuchsförderprogramm „Young Professionals“. Insgesamt zehn junge Beschäftigte aus unterschiedlichen Abteilungen der SRH AöR, die über ein Online-Assessment ausgewählt wurden, sind Teil des Programms. Ziel ist es, ihnen Orientierung für die nächsten Entwicklungsschritte im Unternehmen zu geben, Wissen zu vermitteln und die Möglichkeit zu bieten, Netzwerke aufzubauen. Das Programm umfasst ein breites Themenspektrum. Dazu gehören die Bereiche Abfallwirtschaft und Abfallrecht, aber auch die Vermittlung methodischer Kompetenzen wie Kommunikation, Projekt- und Konfliktmanagement oder Verhandlungsführung. Neben Spezialist:innen der SRH bereichern auch externe Referent:innen das Nachwuchsförderprogramm mit ihrem Know-how. 

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Online-Schulungsreihe „Digitale Führung und Zusammenarbeit”

Das Arbeiten im Homeoffice ist für viele Büroangestellte der SRH Alltag geworden. Das stellt besonders Führungskräfte vor Herausforderungen. Zwischen März und Mai 2021 führte die SRH AöR daher zwei halbtägige Online-Schulungen für Führungskräfte durch, an denen 95 Führungskräfte verschiedener Hierarchieebenen teilnahmen. Inhaltlich ging es darum, ihnen die Besonderheiten und Herausforderungen beim Führen auf Distanz sowie Führungsinstrumente im digitalen Alltag zu vermitteln. Die Veranstaltungen wurden jeweils von einer externen Management-Trainerin und internen Personalentwickler:innen durchgeführt. Seit Herbst 2021 finden regelmäßig erste Erfahrungskreise dazu statt. Die SRH erhofft sich eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit Themen rund um digitales Arbeiten und die Entwicklung eines Führungskräftenetzwerks innerhalb des Unternehmens. 

Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität. Weil der Großteil unserer Beschäftigten körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten ausübt, setzen wir uns besonders für ihre Gesundheit ein und schaffen die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeitsumfeld. 

Grundlagen für gesundes und sicheres Arbeiten

Ein wesentlicher Baustein für gesundes Personal und einen sicheren Arbeitsplatz ist unser Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Es ist nach der internationalen Norm ISO 45001 zertifiziert und deckt die Beschäftigten der SRH AöR und der meisten Tochterunternehmen des SRH-Konzerns ab. Die MVB und die MVR verfügen über ein eigenes integriertes Managementsystem, das ebenfalls Arbeitsschutzbelange abdeckt. Das dazugehörige Arbeitssicherheitsmanagement der MVB ist derzeit nach der Norm OHSAS 18001 und wird ab Mitte 2022 ebenfalls nach ISO 45001 zertifiziert. Die MVR verfügt bereits seit 2019 über die ISO-45001-Zertifizierung. Darüber hinaus haben die MVB und die MVR eigene Unternehmensleitlinien veröffentlicht, die die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstreichen. Sie legen konkrete Ziele und Vorgaben zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten fest. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb hat die HEG vergleichbare Regelungen bzw. entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Verantwortlichkeiten für einen sicheren Arbeitsplatz

Klare Verantwortlichkeiten stellen sicher, dass alle Arbeitsplätze und ­prozesse möglichst frei von Gefahren sind. Für die übergeordnete Steuerung ist bei der SRH AöR der Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) zuständig. Neben den Betriebsärzt:innen und den Fachkräften für Arbeitssicherheit nehmen daran auch die betrieblichen Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfer:innen und Ersthelfer:innen teil. Die Tochterunternehmen MVB, MVR, HEG, Stilbruch und STR haben eigene ASA-Sitzungen. Durch Schulungen, Unterweisungen und klare Verantwortlichkeiten bemühen wir uns, die Gefahren so gering wie möglich zu halten. Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, die Arbeitssicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten. 

Die SRH AöR verfügt außerdem über Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die die Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unterstützen und auch für Stilbruch und die HEG zuständig sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis dafür, Inhalte für die gesetzlich verpflichtenden Unterweisungen festzulegen, die die Führungskräfte einmal im Jahr durchführen. Sie ist Grundlage für die Identifizierung von Risiken und für die benötigte persönliche Schutzausrüstung. Aufgrund der spezifischen Besonderheiten haben die MVB und die MVR eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit. 

Zur Aufgabe der Sicherheitsfachkräfte gehört außerdem die Durchführung jährlicher Schulungen für alle Sicherheitsbeauftragten der SRH. 2021 fanden diese Schulungen aufgrund der Corona-Pandemie teilweise digital statt. Im Rahmen von acht Hybridschulungen wurden insgesamt 57 Sicherheitsbeauftragte der SRH AöR und acht Sicherheitsbeauftragte der Tochterunternehmen weitergebildet. Die Sicherheitsbeauftragten wiederum unterstützen ihre Vorgesetzten in allen Belangen des Arbeitsschutzes in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich und sind damit wichtige Multiplikator:innen für die Ziele des Arbeitsschutzes.

Prävention von Arbeitsunfällen

Viele Tätigkeiten, denen unsere Beschäftigten nachgehen, bergen Risiken für Verletzungen. 2021 gab es bei der SRH AöR 6,0 Arbeitsunfälle pro 100 Beschäftigte. Zu den häufigsten Unfallursachen zählten dabei Stolpern und Umknicken. Alle Arbeitsunfälle werden zentral erfasst und auf diese Weise auch den Sicherheitsfachkräften gemeldet. Diese untersuchen den Unfall zusammen mit den Betroffenen, befragen gegebenenfalls Zeug:innen wie auch Vorgesetzte und erstellen im Anschluss einen Bericht mit Maßnahmen. Auf diese Weise wollen wir für sicherere Arbeitsbedingungen sorgen und weitere Unfälle ausschließen. Bei der MVB und der MVR werten unter anderem Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsingenieur:innen, Betriebsrat, Vorgesetzte und die Betriebsleitung jeden Unfall und Beinahe-Unfall gemeinsam aus. 

Um Unfälle, Verletzungen und Krankheiten zu vermeiden, sensibilisieren wir die Mitarbeitenden in regelmäßigen Sicherheitstrainings und Unterweisungen für mögliche Unfallgefahren und eine gesunde und möglichst ergonomische Arbeitsweise. Unsere Kolonnen- und Teamtrainer:innen beraten Beschäftigte der SRH dafür direkt in der Praxis. 2021 fand nur ein Termin statt, da die Workshops wegen der Corona-Pandemie zeitweise ausgesetzt werden mussten. Außerdem achten wir bereits bei der Einstellung im gewerblichen Bereich darauf, dass unsere zukünftigen Beschäftigten den körperlichen Anstrengungen gewachsen sind. Mitarbeitende der SRH, bei denen es in den letzten Jahren häufiger zu Arbeitsunfällen kam, erhalten außerdem eine gezielte Schulung zu den jeweiligen Unfallgefahren. 

Die Tochterunternehmen der SRH führen teilweise eigene Schulungsmaßnahmen im Bereich Arbeitsschutz durch. Dazu gehörte 2021 beispielsweise das Aktionsprogramm „SICHER in der MVB“, das Schulungen, Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen rund um das Thema Arbeitssicherheit bei der MVB beinhaltet. Zu den Maßnahmen der MVR gehörten 2021 unter anderem Fahrsicherheitstrainings für Pkw und Motorrad. Zugleich haben auch die Tochterunternehmen ihr Schulungsangebot zunehmend digitalisiert.

Corona-Maßnahmen der SRH

Auch 2021 stellte die Corona-Pandemie das betriebliche Gesundheitsmanagement vor besondere Herausforderungen. Unser konzernweiter „Arbeitskreis Pandemie“ ist weiterhin für alle Maßnahmen rund um die Folgen der Pandemie zuständig (siehe auch Kapitel „Organisation und Ökonomie“). Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehörten etwa die Entzerrung von Arbeitszeiten, die Maskenpflicht oder Trennwände in den Fahrzeugen. Außerdem hat die SRH ihren Mitarbeitenden zwei kostenlose Selbstschnelltests pro Woche angeboten und schulte und ernannte Testbeauftragte. Mit deren Hilfe konnten Beschäftigte nach Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz an zwei Tagen vor Ort Selbstschnelltests durchführen. Insgesamt hat das Krisenmanagement dafür gesorgt, dass es weder zu einem überdurchschnittlichen Infektionsgeschehen noch zu nennenswerten Einschränkungen in den Dienstleistungen gekommen ist.

Wegen der Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie konnten wir unsere Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement wie Kooperationen mit Reha-Zentren oder Gesundheits- und Checkup-Tage nicht wie gewohnt durchführen. Daher setzten wir verstärkt auf digitale Lösungen. Über unser Gesundheitsportal im Intranet informierten wir alle Beschäftigten zu unseren Maßnahmen und gaben Ratschläge und Tipps rund um Gesundheit, Bewegung und Ernährung. Im Berichtsjahr haben wir dieses Angebot weiter ausgebaut, um die Beschäftigten in Zeiten der Pandemie gut zu erreichen – von der psychosozialen Beratung bis hin zum digitalen Yoga-Kurs. 

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Impfkampagne bei der SRH

Im Juni 2021 begannen die Betriebsärzt:innen der SRH, Beschäftigte gegen das Corona-Virus zu impfen. Bis Mitte März 2022 erhielten über 1.200 Beschäftigte die Erstimpfung, über 1.100 die Zweitimpfung und fast 900 die Booster-Impfung. Zugleich hatten auch Angehörige und Freunde der Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine Impfung zu erhalten. Die Impfungen werden in der Betriebsarztpraxis in der Borsigstraße, aber auch mobil durchgeführt. Zudem werden zum Thema Corona und Impfen in Beratungsterminen, über eine Telefonhotline der Betriebsärzt:innen und im Intranet aufgeklärt und offene Fragen beantwortet.

Gesundheitsförderung

Wir gehen die Gesundheitsförderung ganzheitlich an, indem wir das Wohlergehen unserer Beschäftigten aktiv unterstützen, beispielsweise durch präventive Maßnahmen wie Aufklärung, Bewegung und gesunde Ernährungsangebote. So lässt sich vielen der häufigsten Krankheitsbilder, die bei der SRH zu Ausfallzeiten führten, vorbeugen. Dazu gehören Erkrankungen des Atemweg- und des Muskel-Skelett-Systems. 

Um diesen und weiteren Berufskrankheiten vorzubeugen, können sich unsere Beschäftigten zum betrieblichen Gesundheitsschutz, zur Gesundheitsförderung und zu Präventivmaßnahmen vom Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), den Betriebsärzt:innen und der Arbeitssicherheit beraten lassen. Das betriebsärztliche Team führt ergänzend dazu alle angebotenen und verpflichtenden Untersuchungen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung durch. Seit 2021 nutzen auch die Beschäftigten der MVR und der MVB dieses Angebot. Darüber hinaus können Mitarbeitende freiwillige Vorsorgemaßnahmen wie Schutzimpfungen in Anspruch nehmen. Außerdem sind Massagen, kostenfreie Raucherentwöhnungskurse und Bewegungstrainings Teil des Angebots für unsere Beschäftigten. 

In Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung bieten wir den Beschäftigten der SRH AöR und einigen Tochterunternehmen individuell auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnittene Trainingsprogramme in Reha-Zentren an und bezuschussen die Mitgliedschaft. Zudem können unsere Beschäftigten Angebote diverser Fitnessanbieter mit Sonderkonditionen für Beschäftigte öffentlicher Institutionen nutzen und am vielseitigen Betriebssport teilnehmen. 

Um den körperlich schweren und häufig einseitigen Belastungen unserer gewerblichen Mitarbeiter:innen vorzubeugen und sie zu mindern, zeigen unsere Kolonnentrainer:innen auf dem YouTube-Kanal der SRH diverse Übungen. Diese sind auf die verschiedenen Berufsgruppen zugeschnitten. Zudem berät die Physiotherapeutin der SRH AöR die Beschäftigten bei körperlichen Beschwerden. Den kaufmännisch-technischen Mitarbeitenden zeigt sie bei der „Aktiven Pause“ Möglichkeiten, eine einseitige Haltung am Schreibtisch auszugleichen. 

Auch die ausgewogene Ernährung unserer Beschäftigten unterstützen wir. Ein Ampelsystem in der Kantine kennzeichnet den Energiewert der Gerichte auf leicht verständliche Weise. Außerdem sind alle Kantinen mit kostenlosen Wasserspendern ausgestattet. So gab es trotz geschlossener Gastronomieeinrichtungen eine gute Versorgung für unterwegs. 

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) führte Ende 2020 eine Mitarbeiterbefragung sowie zahlreiche Interviews mit unterschiedlichen Berufsgruppen durch. Die Ergebnisse spiegeln den Bedarf der Beschäftigten nach Schulungen zu gesundheitsbezogenen Themen und nach Angeboten zur Stressbewältigung deutlich wider. Daraus leitet das BGM entsprechende Maßnahmen wie zum Beispiel unterschiedliche Schulungsreihen ab. So fand im Oktober 2021 ein digitaler Stressgesundheitstag statt. Darüber hinaus wurden im internen Gesundheitsportal regelmäßig Beiträge rund um das Thema Stress veröffentlicht. 2021 gab es außerdem monatliche Schulungen für Kolonnentrainer:innen zu gesundheitsbezogenen Themen. Zusätzlich erhielten alle Gruppenleitungen der SRH in jedem Quartal eine Schulung zu relevanten Themen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Eine geplante Krebspräventionswoche musste pandemiebedingt in das Jahr 2022 verschoben werden. 

Psychische Belastungen im Blick

Im Gesundheitsschutz und bei der Arbeitssicherheit haben wir auch psychische Erkrankungen wie Stress, Burnout und Depressionen im Blick. 2021 hat die SRH AöR deshalb ein Konzept zur Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf psychische Faktoren erarbeitet, das 2022 in die Praxis umgesetzt werden soll. Bereits jetzt steht den Beschäftigten bei privaten und beruflichen Problemen eine psychosoziale Beratung zur Verfügung. Für die HEG wird der Themenkomplex rund um psychische Belastungen am Arbeitsplatz gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit der SRH AöR bearbeitet.

Die MVB schloss 2021 eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ab. Die Ergebnisse mündeten in verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. So wurde zum Beispiel in der Kantine, dem Sekretariat und in der M-Werkstatt (mechanische Werkstatt) die Klimatisierung verbessert. Außerdem wurde dort ein separater Pausenraum geschaffen. Insgesamt wurden interne Prozesse verschlankt. 

2021 führte die MVR Untersuchungen in diversen Bereichen bezüglich der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durch. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden kontinuierlich bearbeitet. Außerdem sind Aspekte wie altersgerechte Arbeitsplätze, soziale Beziehungen und psychische Belastung fester Bestandteil aller Gefährdungsbeurteilungen der MVR. 
Bei der STR ist derzeit eine Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf psychische Aspekte in Planung. 

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