Organisation und Ökonomie

Der Konzern der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH-Konzern) setzt sich für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Lebensqualität in unserer Stadt ein. Wir handeln gemeinwohlorientiert, wirtschaften verantwortungsvoll und entwickeln uns kontinuierlich weiter.

Aus den zentralen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung: Wir handeln transparent, integer und gehen mit Einnahmen aus den Gebühren und Erstattungsmitteln der Stadt gewissenhaft um. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Kund:innen und achten auch in der Lieferkette darauf, soziale, ökologische und ökonomische Standards einzuhalten. Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, berücksichtigen wir außerdem wichtige Entwicklungen, die Einfluss auf unsere Arbeit nehmen, etwa den digitalen Wandel.

Auf diesem Fundament führen wir den SRH-Konzern in eine erfolgreiche und nachhaltigere Zukunft, die geprägt ist von neuen Aufgaben, struktureller Weiterentwicklung und dem Ausbau innovativer Geschäftsfelder innerhalb der Kreislaufwirtschaft. So beabsichtigen wir beispielsweise, neben unserem Entsorgungsauftrag vermehrt auch assoziierte Versorgungsleistungen anzubieten oder vor dem Hintergrund unserer Digitalstrategie neue Wege der Zusammenarbeit zu etablieren.

Die Digitalstrategie der SRH unterstreicht das Bestreben, durch innovative Technologien und digitale Lösungen die Effizienz zu steigern und den Service für die Bürger:innen zu verbessern. Ein zentrales Element dieser Strategie ist die Prozessoptimierung, die darauf abzielt, Abläufe zu vereinfachen, Ressourcen effektiver einzusetzen und die Reaktionsfähigkeit auf Kundenanforderungen zu erhöhen. Ebenso spielt das Portfoliomanagement eine entscheidende Rolle in der Digitalstrategie. Durch eine strukturierte Bewertung und Priorisierung digitaler Projekte stellt die SRH sicher, dass Ressourcen effizient eingesetzt und strategische Ziele erreicht werden. Die Digitalisierung in der SRH treiben wir durch die Förderung einer digitalen Kultur und die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden voran, um die Akzeptanz und erfolgreiche Implementierung digitaler Lösungen zu gewährleisten.

Unternehmensentwicklung und neue Geschäftsfelder

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Transformationsprozesse wie die Urbanisierung, Digitalisierung und der demografische Wandel nehmen großen Einfluss auf das Leben der Hamburger:innen. Um angesichts dieser Herausforderungen innovative und nachhaltige Lösungen bieten zu können, entwickeln wir uns stetig weiter und bauen unsere Geschäftsfelder aus. Das betrifft unter anderem unsere Reinigungs- und Entsorgungsleistungen, unseren Umgang mit Kund:innen und unser Engagement für Wissenschaft und Klimaschutz.

Daraus haben sich im Berichtszeitraum Änderungen in unseren Reinigungsleistungen ergeben: Nach einem umfangreichen Pilotprojekt im Jahr 2019 reinigen wir seit April 2022 die Straßen- und Verkehrsschilder in allen 181 Ortsteilen Hamburgs. Zusätzlich haben wir im Jahr 2023 sowohl die Reinigung des Parks Planten un Blomen vollständig übernommen als auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten am Elbstrand. Unsere WasteWatcher+ sind zu diesem Zweck zwischen Övelgönne und der Landesgrenze zu Wedel im Einsatz.

Ein Beispiel für die Digitalisierung unserer Dienstleistungen und internen Prozesse ist die Einführung intelligenter Abfallsammelsysteme. Zu diesem Zweck prüfen wir den Einsatz von Sensortechnologien, welche den Füllstand der Unterflursysteme und Depotcontainer in Echtzeit übermitteln und so eine bedarfsorientierte Leerung ermöglichen. Diese Technologie verbessert auch die Sauberkeit im öffentlichen Raum.

Ein Mann holt sich Müllsäcke aus dem EcoHHub

EcoHHub

Noch mehr Service bieten

Im Wilma-Witte-Stieg im Bezirk Wandsbek werden Restmülltüten, Laubsäcke und viele andere Produkte von uns ausgegeben. Angenommen werden hingegen Speisefette und -öle. Das liest sich wenig aufregend, aber: Alles geschieht automatisiert und als Test unseres neuen EcoHHub-Konzeptes.

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Öffne Story

Ergänzt wird dieses Service-Angebot durch eine Werkzeugverleih-Station und eine DHL-Packstation. Alle drei können zu jeder Tages- und Nachtzeit in Anspruch genommen werden – das ist deutschlandweit einmalig. Zum Hintergrund dieses Angebots gehört, dass neue Quartiere wie Oberbillwerder oder das Elbinselquartier „autoarm“ geplant werden. Mit dem EcoHHub kommen wir den Menschen, die auf das Auto verzichten, entgegen. Alleine am Teststandort im Wilma-Witte-Stieg wohnen rund 37.000 Menschen in einem Umkreis von 1.500 Metern.

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Der Test soll zeigen, ob die Kombination von Entsorgungs- und Serviceangeboten einen starken Nutzungsanreiz schafft. Das ist für uns wichtig zu wissen, weil im EcoHHub ein erster Schritt zu einer künftigen Quartierslösung liegen kann, bei der wir weitere zahlreiche Abfallfraktionen annehmen und zusätzlich Leistungen anbieten könnten.

Sven Winterberg

Abteilungsleiter Zentrale Kundebetreuung, Entsorgung und Vertrieb

Der Ausgabeschrank für unsere Produkte verfügt über 21 Fächer: zwölf kleine, drei mittlere und sechs größere. In ihnen warten unter anderem Laubsäcke, weiße Restmüllsäcke, gelbe Wertstoffsäcke, Gassi-Beutel, Biotüten oder große MaxiBags für Bauabfälle auf ihre Abholung. Über ein Touchdisplay suchen sich unsere Kund:innen ihr Produkt aus, aktivieren die Ausgabe mit ihrer EC-Karte und können dann das Produkt entnehmen. Viele der Produkte sind kostenlos, sodass die EC-Karte hier nur zur Aktivierung dient und nichts berechnet wird. Nicht zuletzt können unsere Kund:innen über unsere Website jederzeit sehen, ob die gewünschten Produkte zur Verfügung stehen.

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24/7
stehen wir im Bezirk Wandsbek mit dem EcoHHUb zur Verfügung.

Werte und Compliance

Die Grundsätze unseres täglichen Handelns sind Wertschätzung, Ehrlichkeit und Loyalität. Deshalb sind für uns die konsequente Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften sowie die Abwehr von Korruption selbstverständlich. Mit einem umfassenden Compliance-Management überwachen wir diese.

Transparente Kommunikation und Austausch mit Anspruchsgruppen

In Hamburg genießen wir ein hohes Vertrauen durch Bürger:innen, Politik, Behörden, Kund:innen und Geschäftspartner:innen. Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, informieren wir umfassend, transparent und regelmäßig über unsere Tätigkeiten in den einzelnen Geschäftsfeldern. Wir suchen den laufenden Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um Feedback einzuholen, wesentliche Entwicklungen mitzugestalten und uns stetig zu verbessern. 

Zu unseren Publikationen gehören unter anderem gemeinsam mit der BUKEA erarbeitete Senatsdrucksachen wie das jährliche Sauberkeitsmonitoring und Gebührendrucksachen. Sämtliche für die Öffentlichkeit bestimmte Publikationen lassen sich auf unseren Websites, über unsere Apps oder die Parlamentsdatenbank des Senates abrufen. Darüber hinaus beantworten wir in Zusammenarbeit mit Fachbehörden jährlich bis zu 100 sogenannte Kleine und Große Anfragen des Senats.

Der SRH-Konzern veröffentlicht jährlich einen Konzernlagebericht und seit 2021 einen Nachhaltigkeitsbericht. Die SRH berichtet bereits seit 2006 regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen.

Vertreter:innen unserer wichtigsten Anspruchsgruppen laden wir regelmäßig ein, um über aktuelle Entwicklungen und die Rolle des SRH-Konzerns im Kontext von Stadtsauberkeit und nachhaltiger Abfallwirtschaft zu sprechen. Wir führen zudem anlassbezogen Gespräche mit unseren Anspruchsgruppen und befragen darüber hinaus unsere Kund:innen regelmäßig zu unseren Leistungen. Weitere Informationen dazu im Kapitel Gemeinwohl.

Darüber hinaus fördern wir den Austausch, indem wir unsere Expertise in zahlreichen Verbänden einsetzen. Zentral sind unsere Mitgliedschaften im Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in der dazugehörigen Landesgruppe Küstenländer und in der International Solid Waste Association (ISWA).  Die Geschäftsführungen sowie einzelne Mitarbeitende sind in verschiedenen weiteren Spitzengremien nationaler und internationaler Organisationen vertreten. Dazu zählen:

Einen Fokus legen wir auf die Beteiligung an Initiativen, die Nachhaltigkeit unterstützen und voranbringen. Dazu gehören die folgenden:

Der SRH-Konzern nimmt außerhalb der genannten Verbandsaktivitäten keinen aktiven politischen Einfluss und betreibt auch keine Lobbyarbeit aus eigenem Antrieb. Zuwendungen an die politischen Parteien nimmt der SRH-Konzern ebenfalls nicht vor – weder in Form von Geld- noch von Sachleistungen.

Compliance-Management

Unsere Vorbildfunktion als kommunaler Konzern verbinden wir mit dem Anspruch, dass Bürger:innen, Politik, Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen stets auf unsere Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz vertrauen können. Die konsequente Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die Abwehr von Korruption und Datenmissbrauch sowie der transparente, sparsame und rechtmäßige Umgang mit öffentlichen Mitteln gehören zu unserem Selbstverständnis.

Die Einhaltung dieser Grundsätze stellen wir mithilfe unseres Compliance-Konzepts sicher, das an die international anerkannte ISO-Norm 19600 angelehnt ist. Das Compliance-Konzept gilt genauso wie die Compliance-Rahmenrichtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg für den gesamten Konzern und umfasst interne und externe Audits in allen Kern- und Unterstützungsprozessen des Konzerns. Wir halten uns zudem an den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) und veröffentlichen dazu jedes Jahr eine Entsprechenserklärung.

Das integrierte Managementsystem der SRH stellt sicher, dass die Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb und die Regelungen zum Umweltschutz-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagement eingehalten werden (Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung [EfbV], EMAS III, ISO 45001, ISO 9001). Die SRH baut derzeit ein Informationssicherheitssystem nach ISO 27001 auf.

Die MVB und die MVR verfügen über ein eigenes integriertes Managementsystem, das auch das Compliance-Management umfasst, und planen ebenfalls die Einführung von ISO 27001. Die beiden Unternehmen sind nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV), ISO 14001, dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) III und ISO 45001 sowie nach dem Hamburger Arbeitsschutzmodell zertifiziert. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb hat auch die HEG vergleichbare Regelungen beziehungsweise entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Mit Blick auf den Schutz der Kundendaten erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen. Zentral sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unsere Datenschutzbeauftragten beraten die verantwortlichen Abteilungen und zuständigen Mitarbeitenden des SRH-Konzerns zu gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten und zu den unternehmensinternen Regelungen und Vertraulichkeitspflichten. Im Berichtszeitraum wurden acht Beschwerden eingereicht. Alle Beschwerden wurden überprüft und abschließend bearbeitet. Es handelte sich entweder um geringe Verstöße oder es konnte überhaupt kein Verstoß festgestellt werden.

Umgang mit möglichen Verstößen gegen Gesetze und interne Regelungen

Sollten Bedenken mit Blick auf mögliches rechtswidriges Verhalten oder Verhalten im Widerspruch zu unseren internen Regeln aufkommen, stehen dafür Strategien, Regeln, Ansprechpersonen und konkrete Maßnahmen zur Verfügung.

Für die SRH, MVR und MVB ist eine Antikorruptionsbeauftragte zuständig. Das konzernweite Hinweisgebersystem kann von allen Mitarbeitenden – wahlweise auch anonym – per Telefon, Brief oder E-Mail genutzt werden. Eingegangene Hinweise überprüfen wir umgehend. Auf Konzernebene findet dazu jährlich eine Revisionsprüfung statt, es gibt eine Unternehmensleitlinie und es werden Compliance Audits durchgeführt. Mitarbeitende müssen den entsprechenden Rechten und Pflichten für den öffentlichen Dienst bei ihrer Einstellung in schriftlicher Form zustimmen.

Eine Person hält ein Mobiltelefon, auf dem die Compliance-Seite der SRH zu sehen ist.

Hinweisgeber-Plattform

Anonymer Austausch bei Verdacht

Als Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir ganz besonders gefordert, alle Gesetze, Regeln und internen Vorgaben penibel einzuhalten – und alle Vorgänge zu untersuchen, bei denen das möglicherweise nicht der Fall ist. Dazu sind wir auch auf Hinweise von Geschäftspartner:innen, Kund:innen und unseren Mitarbeitenden angewiesen und stellen ihnen dafür verschiedene Meldekanäle zur Verfügung.

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Hinweise konnten bisher anonym per Post, per E-Mail oder auch persönlich bei unserem Compliance-Beauftragten abgegeben werden. Das gilt auch weiterhin. Aber seit Ende des Jahres 2022 haben wir dazu einen neuen Kanal eingerichtet: Die Hinweisgeber-Plattform, die über unsere Webseite erreichbar ist. Sie sorgt technisch dafür, dass die Identität des Menschen, der sich bei uns meldet, nicht erkennbar ist. Trotzdem ist eine Kommunikation über ein eigens eingerichtetes elektronisches Postfach möglich.

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Mit unserer neuen Plattform für Hinweisgeber:innen schützen wir Menschen, die sich an uns wenden, noch mehr als bisher und ermöglichen eine Kommunikation, die die Anonymität sicher wahrt. Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen, die sich aus der EU-„Whistleblowerrichtlinie”, dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergeben.

Frank Gugat

Beauftragter für Compliance

Dazu macht es die Plattform den Menschen leicht, einen vermuteten Compliance-Verstoß zu melden, weil verschiedene Rubriken vorbereitet sind und auch Dokumente oder Fotos versandt werden können. Die Auswahl der Verstöße in den Rubriken deckt von Korruption und Betrug über Mobbing bis zu Unregelmäßigkeiten in der Buchführung alle Bereiche ab, die in unserem Unternehmen möglicherweise auftreten könnten. Damit sich auch Menschen melden können, die die deutsche Sprache nicht oder nur wenig beherrschen, stehen dabei verschiedene Sprachen zur Auswahl.

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Sprachen bietet die Hinweisgeber-Plattform zum Austausch an.

Die Verfahren, die dafür Sorge tragen, dass Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik unverzüglich, unabhängig und objektiv untersucht werden, gelten auch für mögliche Fälle von Korruption und Bestechung. Die Konzernrevision unterstützt dazu die Unternehmen, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft. Sie trägt auch zur Korruptionsprävention und -bekämpfung sowie zur Aufdeckung unternehmensschädigender Handlungen bei. Nach Abschluss einer risikoorientierten Jahresprüfplanung und der Freigabe dieser Planung durch die Geschäftsführung, den Finanz- und Planungsausschuss sowie den Aufsichtsrat erstellt die Konzernrevision pro Prüfung einen Prüfbericht. Werden im Rahmen einer Prüfung außerordentliche oder besonders kritische Mängel festgestellt oder ist der Verdacht auf unternehmensschädigende Handlungen entstanden, werden umgehend die Geschäftsführung der betroffenen Tochtergesellschaft sowie die SRHV-Geschäftsführung und die Konzern-Geschäftsführung, auch vor Fertigstellung des Berichts, informiert.

Sowohl bei der SRH als auch bei den Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung zeigt ein Gefährdungsatlas die Korruptionsgefahren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Dabei handelt es sich um eine regelmäßige Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete. Der Gefährdungsatlas wird bedarfsgerecht aktualisiert. Um Korruption und Bestechung zu verhindern, setzen wir auf Freigaben durch Vorgesetzte, das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung, die Bestellung einer Ansprechperson für Korruptionsprävention, die Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten. Informationen über Korruptionsrisiken veröffentlichen wir wegen interner Vertraulichkeitsauflagen nicht.

Die Leitung der Konzernrevision unterrichtet den Aufsichtsrat jährlich über entsprechende Maßnahmen und Verdachtsfälle. Im Berichtsjahr wurden vier Verdachtsfälle von Korruption gemeldet; davon wurde einer an das Dezernat für interne Ermittlungen (DIE) abgegeben.

Information und Schulungen zur Korruptionsvermeidung

Damit die Mitarbeitenden im Alltag Sicherheit haben, wie sie mit Geschenken oder Zuwendungen umgehen sollen, gilt in der SRH, der MVB und der MVR eine innerbetriebliche Anordnung zur Vermeidung von Belohnungen und Geschenken. Sie verbietet grundsätzlich die Annahme von Belohnungen, Geschenken, Provisionen, Vorteilen oder sonstigen Vergünstigungen in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit. Via Newsletter, Social-Media-Kanäle, Pressemitteilungen und internen Kommunikationsformaten wurden die Beschäftigten und die Öffentlichkeit auch im Berichtszeitraum über diese Regelungen informiert. In der Sperrmüllabfuhr ist ein entsprechender Hinweis auf der Quittung aufgeführt. Andere Tochtergesellschaften haben ähnliche Regelungen zum Umgang mit Geschenken und Zuwendungen.

Alle neu eingestellten Beschäftigten werden über die Bedeutung von Korruption und deren Vermeidung informiert und müssen an einer Schulung zur Korruptionsprävention teilnehmen. Alle Beschäftigten müssen darüber hinaus einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen. Die Mitarbeitenden im administrativen Bereich erhalten dafür eine Online-Unterweisung, Beschäftigte aus dem gewerblichen Bereich werden durch ihre jeweiligen Vorgesetzten unterwiesen.

2022 wurden elf Schulungen für rund 270 Beschäftigte durchgeführt, 2023 waren es 16 Schulungen mit knapp 380 Beschäftigten. Folgende Tochtergesellschaften werden durch die SRH geschult: MVR, MVB, STR, HiiCCE und Stilbruch.

Verantwortungsvolles Wirtschaften

Die hoheitlichen Aufgaben, die der SRH-Konzern in Hamburg übernimmt, werden durch Gebühren und Erstattungsmittel im Rahmen des Haushaltsansatzes finanziert. Der verantwortungsvolle Umgang mit Gebühren und öffentlichen Geldern ist ein Eckpfeiler unseres Wirtschaftens. Dabei orientieren wir uns im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags nicht an der Maximierung von Gewinnen, sondern an den engen Grenzen des Hamburgischen Gebührengesetzes und dem Prinzip der Kostendeckung. Den Konzern vor möglichen Risiken zu schützen – auch das zählt zu einer verantwortungsvollen Wirtschaftsweise. Zu den Risiken, die wir dabei in den Blick nehmen, gehören ebenso klimawandelbedingte Risiken wie höhere Kosten für Aufräumarbeiten nach Extremwetterereignissen.

Im Jahr 2023 betrugen Umsatzerlöse die des SRH-Konzerns rund 486 Mio. Euro (2022: 503 Mio. Euro).

SRH-Konzern

2021

2022

2023

Umsatzerlöse (in TEUR)

474.208

503.429

486.071

Jahresüberschuss (in TEUR)

25.739

37.909

7.492

Eigenkapitalquote (in Prozent)

37

34

29

Spenden (in TEUR)

144

138

124

Umsatz je Mitarbeiter:in (in TEUR)

121

125

117

Investitionen in den Umweltschutz (in TEUR)

14.881

30.779

31.602

Umgang mit Gebühren

Für unsere hoheitlichen Aufgaben der Abfallsammlung und der Gehweg- und Straßenreinigung in Hamburg erheben wir Gebühren. Die Kosten für die Hausmüllentsorgung setzen sich aus einer Grundgebühr und leistungsbezogenen Abgaben zusammen. Sie sind abhängig von der bereitgestellten Tonnengröße, den Leerungsintervallen und der Abfallart. Die Abgaben können die Hamburger:innen senken, indem sie ihren Restmüll reduzieren und konsequenter trennen, denn für die Leerung der grünen Bio- und der blauen Papiertonne wird eine sehr geringe beziehungsweise keine zusätzliche Gebühr erhoben. Wir verfolgen das Ziel einer nachhaltigen Gebührenentwicklung und nehmen Anpassungen nur im Rahmen nicht zu verhindernder oder auszugleichender Kostensteigerungen vor.

Unsere wirtschaftlichen Aktivitäten tragen zu einer nachhaltigen Gebührenentwicklung bei, denn die resultierenden Erlöse und Deckungsbeiträge, beispielsweise Recyclingerlöse, werden bei der Bestimmung der Gebührenhöhe angerechnet. Zudem tragen gewerbliche Aufträge beispielsweise in den Bereichen Entsorgung, Reinigung und Winterdienst durch die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur zur Deckung der Fixkosten und somit mittelbar zur Stützung des Gebührenhaushalts bei.

Risikomanagement

Der Schutz vor Risiken ist zentral, um unseren Konzern vor finanziellen Schäden zu bewahren und zukunftssicher aufzustellen. Im Rahmen unseres Risikomanagement-Systems identifizieren wir systematisch mögliche Risiken für alle Bereiche, analysieren und bewerten sie und ergreifen – wo nötig – Gegenmaßnahmen. Der Bereich Finanzen und Controlling der SRH hat die Aufgabe, die konzernweiten Risiken zu überwachen und zu dokumentieren, unter anderem im jährlichen Risikobericht.

Die Risiken werden in Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses, einem Unterausschuss des Aufsichtsrats, im Aufsichtsrat selbst und in Geschäftsführungsrunden thematisiert. Die für den Einkauf zuständige Abteilungsleitung informiert die Geschäftsführung ergänzend halbjährlich und auch anlassbezogen zu möglichen Risiken mit Bezug zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Ausführliche Angaben zum Risikomanagement des SRH-Konzerns finden sich im Konzernlagebericht des Jahresabschlusses 2023.

Klimawandelbedingte Risiken

Mit Blick auf die Risiken für unser Geschäft setzen wir uns auch mit den Folgen des Klimawandels auseinander. Dieser wird, bedingt durch das zunehmende Auftreten von Extremwetterereignissen wie Starkregen, häufigeren und stärkeren Stürmen, extremen Schneefällen, aber auch länger anhaltenden Hitzeperioden, immer stärker spürbar. Diese veränderten Wetterbedingungen führen – beispielsweise durch Aufräumarbeiten nach Stürmen oder Elbhochwasser – zu höheren Kosten bei der Reinigung. Zudem können sie bestehende Prozesse wie die Müllabfuhr behindern und die Arbeit unserer Beschäftigten aus dem gewerblichen Bereich erschweren.

Auch für unsere Verbrennungsanlagen bestehen Risiken, wenn etwa das wärmere Elbwasser nicht mehr zur Kühlung der Anlagen der MVR genutzt werden kann. Höhere Temperaturen beeinflussen zudem unsere Bioabfallbehandlung im Biogas- und Kompostwerk Bützberg, denn trockenere Bioabfälle reduzieren aufgrund des geringeren Gewichts den Durchsatz der Anlage und haben weniger Potenzial zur Gasbildung. Diesen Risiken begegnen wir mit einer intelligenteren technischen Ausstattung. Auch regulative Veränderungen zur Eindämmung des Klimawandels betreffen uns. Wir begreifen diese Herausforderungen auch als Chance, unser Geschäftsmodell weiterzuentwickeln. Für 2024 ist geplant, Risiken mit Bezug zu Umwelt- und Klimaaspekten, Sozialbelangen und nachhaltiger Unternehmensführung (sogenannte ESG-Risiken) noch stärker in das Risikomanagement einzubinden und im entsprechenden Handbuch zu dokumentieren.

Weitere Chancen und Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit

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Grünes Häkchen Chancen
  • Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Reputation des SRH-Konzerns durch transparentes und integres Handeln
  • Verbesserte Leistungen durch technischen Fortschritt beispielsweise im Rahmen von Forschungsvorhaben
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch angemessene Gebühren und Preise sowie eine hohe Dienstleistungs- und Kundenservicequalität
  • Entwicklung von Synergieeffekten durch intensiven Austausch und Kooperationen mit Stakeholder:innen, darunter Bürger:innen, Wissenschaft und Politik
  • Sicherstellung von Entsorgungssicherheit und Flexibilität durch den Betrieb eigener Anlagen
  • Autarkes Handeln durch Steuerungsverantwortung für die Stadtsauberkeit
  • Erzeugung synthetischer Kraftstoffe und Sekundärrohstoffe durch unsere Anlagen, um sie verschiedenen Marktsektoren zur Verfügung zu stellen
  • Größere Nachfrage nach hochwertigen Recyclingstoffen durch knapper werdende Rohstoffe, verbunden mit gebührenstützenden Erträgen für Sekundärrohstoffe (Schrott, Papier, Kunststoffe)
  • Einfluss auf die Klimaschutzleistung der Stadt Hamburg unter anderem durch Abfallsammlung, sukzessive Umstellung auf einen klimaneutralen Fuhrpark oder die Einspeisung von Biogas ins Hamburger Gasnetz
  • Steigende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch zufriedenes, qualifiziertes Personal
Rotes Kreuz Risiken
  • Umsetzung einer nachhaltigen und klimaneutralen Beschaffung – auch mit Blick auf die Lieferketten
  • Steigende Kosten durch politische und gesetzliche Vorgaben, beispielsweise durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Einführung von CO₂-Steuern für Müllverbrennungsanlagen über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
  • Steigende Kosten durch die negative Entsorgungspreisentwicklung für Abfall- und Recyclingstoffe oder krisenbedingte wirtschaftliche Auswirkungen nationaler und internationaler Art
  • Kein direkter Einfluss auf die Trennqualität und damit auf die spätere Verwertbarkeit von Abfällen
  • Geringer Einfluss auf die Entwicklung recyclingfähiger Produkt- und Verpackungsdesigns oder die Förderung eines nachhaltigen Konsumverhaltens und die Sensibilisierung der Bevölkerung für Abfallvermeidung
  • Gegebenenfalls mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen ohne tarifliche Löhne und umfangreiche Zusatzleistungen in Bezug auf die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitenden
  • Folgen des demografischen Wandels wie hohes Durchschnittsalter in der Belegschaft, hoher Krankenstand oder Fachkräftemangel

Umwelt- und sozialverträgliches Beschaffungssystem

Das Beschaffungssystem der SRH unterliegt den Vorgaben des Vergaberechts und zeichnet sich in diesem Rahmen durch die strategisch verankerte und zunehmende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sowie Regionalität aus. Der zentrale Einkauf der SRH steuert den größten Teil des Beschaffungssystems des SRH-Konzerns. Weitgehend eigene Einkaufsstrukturen haben dagegen die Tochtergesellschaften HEG, HiiCCE und Stilbruch. Die nachfolgend gemachten Angaben beziehen sich daher ausschließlich auf die SRH, die MVB, die MVR, die STR und das ZRE.

Im Jahr 2023 bezogen unsere Unternehmen Waren und Dienstleistungen von rund 2.300 (2022: 2.200) Lieferant:innen mit einem Einkaufsvolumen von rund 387 Millionen Euro (2022: 465 Mio. €) netto. Zu den gekauften Produkten zählten Bedarfe für Müllverbrennungsanlagen und die Biogasanlage, Arbeitskleidung, Müllbehälter und -säcke, Büromöbel und Büromaterial, Lebensmittel und Material für die Kantine, IT-Produkte, Event-Equipment, Fahrzeuge und Zubehör sowie Dienstleistungen im Bereich Entsorgung, Reinigung, Bau oder Personal. Rund 59 Prozent (2022: 58 %) des Auftragsvolumens haben wir 2023 an regionale, also in der Metropolregion Hamburg ansässige Unternehmen vergeben. Damit sind wir für die Region und die lokale Wirtschaft ein bedeutender Auftraggeber.

Nachhaltigkeitskriterien für Ausschreibungen

Nach dem Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) sind die SRH und die Tochtergesellschaften, für die der Zentrale Einkauf tätig ist, als öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Einkauf nach ökologischen und sozialen Aspekten auszurichten. Zu diesem Zweck haben wir eine interne Handlungsempfehlung zur klimaneutralen Beschaffung verfasst und nutzen zudem den Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg. So berücksichtigten wir im Berichtszeitraum anerkannte Umweltgütezeichen wie „Blauer Engel“, „EU Ecolabel“ und das FSC-Siegel. Der Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg wird derzeit zu einem Leitfaden für nachhaltige Beschaffung erweitert; wir bringen unsere Expertise in diesen Prozess ein.

Um das Ziel der konzernweiten Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen, haben wir die Handlungsempfehlung für klimaneutrale Beschaffung um eine weitere Warengruppe sowie Vorgaben zur Treibhausgaskompensation in der Lieferkette erweitert. Emissionen in der Lieferkette werden wir so sukzessive reduzieren und unsere Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen klimafreundlich und in Zukunft auch klimaneutral beschaffen. Dabei orientieren wir uns an unserem Klimaschutzkonzept sowie den Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg und der BUKEA. Ergänzend berücksichtigen wir die Vorgaben aus der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das heißt, dass wir in der Beschaffung grundsätzlich rohstoffschonende, abfallarme, reparable, schadstoffarme und recyclingfähige Produkte bevorzugen, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. Um diese Kriterien sowie das SRH-Klimaschutzkonzept noch weiter ins Unternehmen zu tragen, haben wir 2023 eine konzernweite Roadshow veranstaltet.

Gruppenfoto von drei Kolleginnen bei der Roadshow Klimaneutrale Beschaffung

Klimaneutrale Beschaffung

Umweltschutz vom Einkauf an

Das Klima zu schonen beginnt mit dem Einkauf. Deshalb gehören Klimakriterien heute in unseren Ausschreibungen zum Alltag. Festgehalten sind die entsprechenden Kriterien in der „Handlungsempfehlung für die klimaneutrale Beschaffung“.

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Dabei bildet die Handlungsempfehlung ein breites Spektrum ab: von Transportdienstleistungen über persönliche Schutzausrüstung und Verpackungen. In unserem Alltag betrifft dies unter anderem den Einsatz von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, Arbeitskleidung, die klimaneutral gereinigt wird und eingekaufte Verpackungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sein sollen.

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Wir haben unsere SRH-Klimastrategie mit der Handlungsempfehlung noch tiefer ins Unternehmen getragen. Nun freuen wir uns, wenn diese Strategie auch aktiv vorangetrieben wird. Das fängt bei der Entscheidung an, ob etwas überhaupt beschafft werden muss.

Gesa Krohn

Abteilungsleiterin Zentraler Einkauf

In einem eigenen Workshop-Format wurden die Klimaschutzkriterien den Fachabteilungen vorgestellt, die jetzt entlang der Lieferkette für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen Eingang in unsere Ausschreibungen finden. Gut 80 unserer Kolleg:innen ließen sich von den Leitungen des Zentralen Einkaufs und der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz sowie der Referentin für nachhaltige Beschaffung dazu unterrichten.

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Workshops wurden zum Thema „Klimakriterien im Einkauf“ durchgeführt.

Bei Ausschreibungen zu sensiblen Produktgruppen, wie sie das HmbVgG definiert, machen wir die Einhaltung sozialer Kriterien, beispielsweise der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), zur Bedingung. Mindestlohnregelungen und entsprechende Eigenerklärungen fordern wir von allen Lieferant:innen ein. Darüber hinaus ist es unser Ziel, fair gehandelte Produkte in unserer Beschaffung zu bevorzugen, wo immer der Markt es ermöglicht.

Um die Anzahl von Nachhaltigkeitskriterien in unseren Beschaffungen messen zu können, haben wir 2020 ein Monitoring implementiert und in den Jahren 2021 und 2022 ausgebaut. Das Monitoring hat für 2022 ergeben, dass bereits mehr als die Hälfte der Ausschreibungen (52 Prozent) mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium beinhalteten. Das ist eine Steigerung um 100 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Monitoring wird kontinuierlich weitergeführt.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

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Zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am 1. Januar 2023 haben wir 2022 verschiedene Maßnahmen umgesetzt und unser Lieferantenmanagement erweitert. So haben wir zum Beispiel eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten veröffentlicht und eine anonyme Hinweisgeberplattform auf der SRH-Website implementiert. 2023 haben wir eine Risikoanalyse unserer Lieferant:innen vorgenommen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen getroffen, sofern diese erforderlich waren. 2024 werden wir unseren ersten Bericht über die durchgeführten Maßnahmen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle senden.

Als verlässlicher Partner für unsere Lieferant:innen legen wir Wert auf eine pünktliche Begleichung unserer Verpflichtungen. Die Zahlung von Rechnungen wird zentral für den SRH-Konzern gesteuert. Die Bedingungen werden im Beschaffungsprozess jeweils durch den Einkauf beziehungsweise durch die Tochtergesellschaft ausgehandelt. Im Berichtszeitraum waren dementsprechend keine Gerichtsverfahren wegen eines Zahlungsverzugs durch den SRH-Konzern anhängig.

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